1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der triseo GmbH, Groß-Berliner Damm 80, 12487 Berlin, Deutschland, (im Folgenden kurz „Agentur“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt, zusammen hier auch als die „Vertragspartner“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen Webdesign, Suchmaschinenoptimierung, Videografie, Fotografie und Online- und Performance Marketing (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen der Agentur und dem Kunden (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.
1.5. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur.
1.6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.7. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot der Agentur auf Abschluss eines Vertrags dar.
2.2. Der Vertragsschluss zwischen der Agentur und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
2.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen der Agentur und dem Kunden willigt der Kunde ein, dass die Agentur das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
2.4. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3. Leistungen
3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen der Agentur und dem Kunden.
3.2. In Bezug auf die Inhalte eines mit der Agentur eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.3. Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
4. Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Online und Performance Marketing
4.1. Soweit der Kunde die Agentur mit Aktivitäten über den Account und im Namen des Kunden (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er insoweit der Agentur eine entsprechende Vollmacht.
4.2. Der Kunde bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Kunden und der Werbeplattform. Der Kunde trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
4.3. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der Agentur dem Kunden gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
4.4. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen der Agentur, die dieser für den Kunden erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Managers des Kunden temporär oder permanent sperren. Die Agentur hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt insoweit unberührt.
4.5. Der Kunde erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte (z.B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Lizenzen oder Inhalte ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
4.6. Der Kunde räumt der Agentur an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
5. Besondere Bestimmungen im Bereich Videografie und Fotografie
5.1. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o.ä.) bei der Agentur.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom Kunden verschuldete Verspätung bei der Agentur Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf der Agentur), hat diese der Kunde zu tragen.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Shootingtermin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung, an die Agentur zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Shootingtermin, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen, es sei denn, zwischen den Vertragspartner wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Die Agentur muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
5.4. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leistung der Agentur auch die Nachbearbeitung der erstellten Aufnahmen. Dazu gehört insbesondere, aber nicht abschließend, eine (nach dem gängigen Stand der Technik durchgeführte) Farbkorrektur.
5.5. Nach Durchführung sämtlicher vereinbarter Leistungen steht die finale Fassung der Bilder bzw. Bildauswahl für den Kunden digital zum Download bereit und/oder wird dem Kunden auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt. Die Bilder können im Bearbeitungsstatus mit Wasserzeichen versehen werden.
5.6. Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, wird die Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen, sowie aller weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen, sowie etwaig angefallene Reisekosten durch eine Pauschalvergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgegolten. Durch die Pauschalvergütung ist auch die Übertragung der Rechte durch die Agentur an den Kunden gemäß Vereinbarung enthalten, sowie eine Korrekturschleife hinsichtlich der Nachbearbeitung der Aufnahmen. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig.
5.7. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise, aber nicht abschließend: Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Requisite) dem Kunden zur Last und sind von einer Pauschalvergütung nicht umfasst.
5.8. Die Agentur überträgt auf den Kunden die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte. Sämtliche Rechte stehen dem Kunden ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur einfachen, zeitlichen, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu. Die gewerbliche Weitergabe bzw. der Verkauf durch den Kunden ist unzulässig.
5.9. Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
6. Vergütung
6.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
6.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
6.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Kunde die Agentur anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden der Agentur beruhen.
6.4. Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen zahlbar.
6.5. Unterlässt der Kunde eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch die Agentur, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur grundsätzlich unberührt.
6.6. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
7. Verzug
7.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch die Agentur beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden umfassend erbracht wurden.
7.2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Agentur das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
7.3. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber der Agentur in Verzug ist. Die Agentur ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich die Agentur aber dasjenige anrechnen lassen, was sie an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
8. Sonstige Pflichten der Vertragspartner zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
8.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt die Agentur grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
8.2. Der Kunde stellt sicher, dass die Agentur zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist die Agentur daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.
8.3. Der Kunde ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Die Agentur ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
8.4. Die Agentur ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert (z.B. die Durchführung von Fotoshootings oder Video-Drehtermine) dem Kunden gegenüber digital (z.B. via Zoom, Google Meet o.ä.) durchzuführen.
8.5. Der Kunde ist selbständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Kunde zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
9. Vertragslaufzeit
9.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
9.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit dem vereinbarten Startzeitpunkt, wie im Angebot vereinbart. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
9.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht 30 Tage vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich gekündigt wird.
9.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Zahlungsbedingungen
10.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug und Rechnung möglich.
10.2. Bei Zahlung per Lastschrift erteilt der Kunde der Agentur unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Agentur ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.
10.3. Soweit der Kunde die Agentur damit beauftragt, (SEPA)-Einzugsermächtigungen für ihn in seinem Namen zu hinterlegen und freizugeben, so erteilt er der Agentur diesbezüglich eine entsprechende Vollmacht.
11. Haftung auf Schadensersatz
11.1. Die Agentur haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
11.2. Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Agentur oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet die Agentur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von der Agentur gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
11.3. Die Agentur haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
12. Datenschutz, Geheimhaltung
12.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Agentur personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
12.2. Die Vertragspartner verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13. Abnahme
13.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
13.2. Die Agentur kann vom Kunden nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
13.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen der Agentur gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung der Agentur hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
14. Urheberrecht, Markennutzung
14.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
14.2. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde gegenüber der Agentur sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
14.3. Der Kunde räumt der Agentur das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
14.4. Der Kunde gestattet der Agentur unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung sämtlicher erstellter Designs, Inhalte, Contents zum Zwecke der Eigenwerbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website der Agentur („Testimonial-Nutzung“).
14.5. Der Kunde stellt der Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
15. Widerrufsrecht
Die Agentur schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
16. Referenznennung
Die Agentur darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Die Agentur ist zur Nennung nicht verpflichtet.
17. Allgemeine Bestimmungen
17.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Berlin.
17.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
17.3. Bei Bedarf werden von den Vertragspartner schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
17.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
17.5. Die Agentur behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Kunden nicht zumutbar. Dafür wird die Agentur den Kunden rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen.
Berlin, 30.03.2025